Leitbild des Trägers

Präambel

Betriebssatzung für die „Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main“

Die sozialstrukturellen Bedingungen in der Stadt Frankfurt am Main machen es heute und in Zukunft notwendig, dass die gewachsene Trägervielfalt erhalten bleibt, dass Jugendhilfeeinrichtungen und -dienste kommunaler und freier Träger im Interesse der Kinder und Jugendlichen dieser Stadt zusammenwirken. In der „Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main“ werden die städtischen Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe weitgehend regional organisiert. Hierdurch werden fachliche und finanzielle Ressourcen sozialräumlich gebündelt, die Kooperation ganz verschiedenartiger Arbeitsansätze und Hilfeformen in den Stadtteilen gefördert. In enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe hat der Betrieb die Aufgabe, im Auftrag des Jugend- und Sozialamtes wie auch im Rahmen der städtischen Jugendhilfeplanung zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in den Stadtteilen beizutragen, individuelle Problemlagen lindern bzw. lösen zu helfen.

Gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe, den Sozialrathäusern, Stadtteilarbeitskreisen und Präventionsräten, Schulen und Kindertagesstätten sowie anderen städtischen Ämtern und Stellen wirken der Betrieb bzw. seine Organisationseinheiten mit an der Verwirklichung einer präventiven, regional orientierten Jugendhilfe. Die Dienste und Einrichtungen der „Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main“ sind den Zielen der Integration, der Prävention und der Partizipation junger Menschen in besonderem Maße verpflichtet. Die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln werden gefördert unter Berücksichtigung der jeweils besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten der jungen Menschen und ihrer Familien. Den jungen Menschen werden Chancen zur Orientierung, Chancen zur Konfrontation und Chancen zu sozialem Lernen eröffnet. Der Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen unter Beachtung der Geschlechterdifferenz kommt in allen Arbeitsbereichen des Betriebes besondere Bedeutung zu. Der Betrieb entwickelt Angebots- und Hilfekonzepte weiter, er passt seine Angebotsstruktur in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht den sich verändernden Bedarfen an.

Kinder und Jugendliche brauchen Menschen, die kompetent und selbstbewusst bereit und in der Lage sind, persönliche Verantwortung zu tragen. Der organisatorische Aufbau und Ablauf muss den Fachkräften ermöglichen, diese Verantwortung zu übernehmen und ihr berufliches Wissen und Können in den Dienst der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse zu stellen.

Der Betrieb fördert die berufliche Kompetenz und Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Optimierung der Aufgabenerfüllung.